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Ein Kindergartenjahr beginnt immer im
August.
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Die Plätze in den Dissener Kindertageseinrichtungen
stehen nur den Kindern zur Verfügung, die im Stadtgebiet Dissen wohnen.
Sollten Sie Ihr Kind schon vor dem Umzug anmelden wollen, so vermerken Sie
den geplanten Umzug bitte in dem Anmeldeformular.
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Sie können sich in bis zu drei
Kindertageseinrichtungen anmelden. Ihre Anmeldung wird jedoch immer nur in
einer Einrichtung bearbeitet.
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Falls der 1. Betreuungswunsch nicht erfüllt
werden kann, geht die Betreuungsanfrage automatisch an die weiteren von Ihnen
ausgewählten Wunscheinrichtungen. Das gesamte Vergabeverfahren wird erfahrungsgemäß
bis Ende Juni andauern.
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Anmeldungen für das kommende
Kindergartenjahr sind bis zum 30.11. des Vorjahres möglich. Bei späterer
Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Stadt Dissen aTW, Frau Cederhout,
Tel.: 05421-303 146 oder per Mail: cederhout@dissen.de.
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Für Krippenplätze und Kindergartenplätze sind
separate Anmeldungen erforderlich. Es ist nicht so, dass ein Kind aus der
Krippe automatisch einen Kindergartenplatz erhält.
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Jedes Kind kann und soll nur einmal im
System erfasst werden. Falls sich nach der Anmeldung Änderungswünsche ergeben
oder die Anmeldung nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll, schreiben Sie
diese Angaben bitte an die in der Bestätigungsemail angegebene
E-Mail-Adresse.
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Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung
sind in dem Anmeldeformular einige Abfragefelder freiwillig auszufüllen. Für
die Platzvergabe sind diese Angaben jedoch für die Einrichtungsleitungen
wünschenswert.
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Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich
durch die Leitung der Einrichtung. Bei Falschangaben kann ein zugesagter
Betreuungsplatz jederzeit seitens des Trägers gekündigt werden.
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Die Betreuungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen
können der Übersichtsliste der Kitas entnommen werden.
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Nutzen Sie vor der Anmeldung die Möglichkeit,
die Kindertagesstätten über ein Informationsgespräch kennenzulernen. Wir
empfehlen, einen Besichtigungstermin in der Wunscheinrichtung zu vereinbaren.
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Bitte beachten Sie, dass vor dem Eintritt in
die Einrichtung ein altersgerechter Masernschutz vorgelegt werden muss. Ohne diesen
ist eine Aufnahme nicht möglich.
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Sollte bei Ihrem Kind ein
Integrationsstatus festgestellt worden sein, geben Sie dieses bitte im Feld
„Bemerkungen“ an.
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Bei ungeborenen Kindern geben Sie den errechneten
Entbindungstermin als Geburtsdatum an.
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